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Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

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Baumkataster

Bäume an Straßen, Parkanlagen, Wald-und Naturschutzgebiete haben für uns Menschen und für unsere Städte einen ganz besonderen Wert. Sie sind nicht nur Erholungsstätte sondern auch die grüne Lunge unserer Stadt.  Sie vermindern die Feinstaubbelastung und das aufheizen unserer Städte in den heißen Sommermonaten. Bäume verbinden unsere bebaute Umwelt und bilden einen wohltuenden Kontrast.

Die Kommunalbetriebe unterhalten ein Baumkataster in dem die ca. 8.500 Straßenbäumen (ohne Wald- und Naturschutzgebiete) erfasst sind. Damit wird sichergestellt, dass die notwendige Kontrolle der Bäume aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, gewährleistet ist. Alle Bäume werden abhängig von Alter und Schädigungsgrad im Abstand von ein bis zwei Jahren kontrolliert.

Das Baumkataster ist ein EDV gestütztes Kataster, welches im Jahr 2000 bei der Stadt Emmerich am Rhein bzw. den späteren Kommunalbetrieben installiert wurde.
Voraussetzung für die Installation war eine Überfliegung aller städtischen Bäume in Emmerich am Rhein. Durch den Bildflug konnte eine Standortkartierung aller städtischen Bäume vorgenommen werden. Durch eine anschließende terristische Begehung wurden die Daten der Standortkartierung durch spezielle Baumdaten wie Baumhöhe, -durchmesser, Schäden  und Vitalitätsstufen, sowie die des Baumumfeldes ergänzt.

Die regelmäßige Baumkontrolle vor Ort geschieht nach der FFL-Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit bei Bäumen – Baumkontrollrichtlinie von 2004. Die hierbei ermittelten Daten werden mit einem Table PC erfasst und später in den Hauptdatenbestand eingespielt.
Erforderliche Pflegemaßnahmen können sofort vor Ort festgelegt und später als Arbeitsblatt ausgedruckt werden. Die Maßnahmen werden in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt, dadurch sind die notwendigen Arbeitsabläufe besser planbar.

Von dringlichen verkehrssichernden Maßnahmen abgesehen, erfolgen die Kronenpflegearbeiten immer in den Herbst-/Wintermonaten eines Jahres. Hierzu stehen den Kommunalbetrieben ein hauseigener Hubsteiger mit einer Arbeitshöhe von bis zu 16 Metern und ein Häcksler mit LKW zur Verfügung. Baumpflegmaßnahmen bei größeren Bäumen erfolgen durch Fremdvergabe.

Das Baumkataster ist ein wichtiges Hilfsmittel zu den Pflegemaßnahmen.

Bei den Baumpflegemaßnahmen gelten für die Kommunalbetriebe auch die Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

Bäume an Straßen, Parkanlagen, Wald-und Naturschutzgebiete haben für uns Menschen und für unsere Städte einen ganz besonderen Wert. Sie sind nicht nur Erholungsstätte sondern auch die grüne Lunge unserer Stadt.  Sie vermindern die Feinstaubbelastung und das aufheizen unserer Städte in den heißen Sommermonaten. Bäume verbinden unsere bebaute Umwelt und bilden einen wohltuenden Kontrast.

Die Kommunalbetriebe unterhalten ein Baumkataster in dem die ca. 10.000 Straßenbäumen (ohne Wald- und Naturschutzgebiete) erfasst sind. Damit wird sichergestellt, dass die notwendige Kontrolle der Bäume aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, gewährleistet ist. Alle Bäume werden abhängig von Alter und Schädigungsgrad im Abstand von ein bis drei Jahren kontrolliert.

Das Baumkataster ist ein EDV gestütztes Kataster, welches im Jahr 2000 bei der Stadt Emmerich am Rhein bzw. den späteren Kommunalbetrieben installiert wurde.
Voraussetzung für die Installation war eine Überfliegung aller städtischen Bäume in Emmerich am Rhein. Durch den Bildflug konnte eine Standortkartierung aller städtischen Bäume vorgenommen werden. Durch eine anschließende terristische Begehung wurden die Daten der Standortkartierung durch spezielle Baumdaten wie Baumhöhe, -durchmesser, Schäden  und Vitalitätsstufen, sowie die des Baumumfeldes ergänzt.

Die regelmäßige Baumkontrolle vor Ort geschieht nach der FLL-Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit bei Bäumen – Baumkontrollrichtlinie von 2020. Die hierbei ermittelten Daten werden mit einem Table PC erfasst und später in den Hauptdatenbestand eingespielt.
Erforderliche Pflegemaßnahmen können sofort vor Ort festgelegt und später als Arbeitsblatt ausgedruckt werden. Die Maßnahmen werden in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt, dadurch sind die notwendigen Arbeitsabläufe besser planbar.

Von dringlichen verkehrssichernden Maßnahmen abgesehen, erfolgen die Kronenpflegearbeiten immer in den Herbst-/Wintermonaten eines Jahres. Hierzu stehen den Kommunalbetrieben ein hauseigener Hubsteiger mit einer Arbeitshöhe von bis zu 21 Metern und ein Häcksler mit LKW zur Verfügung. Baumpflegmaßnahmen bei größeren Bäumen erfolgen durch Fremdvergabe.

Das Baumkataster ist ein wichtiges Hilfsmittel zu den Pflegemaßnahmen.

Bei den Baumpflegemaßnahmen gelten für die Kommunalbetriebe auch die Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.
 

Auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung wird auf dieser Seite eine Baumfällliste, aller in nächster Zeit zu fällenden städtischen Bäume, veröffentlicht. Die Liste soll zur transparenten und sachgemäßen Information der Bürger beitragen. Ausgenommen sind Bäume, die aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen kurzfristig gefällt werden müssen. Die Liste wird quartalsmäßig durch die Kommunalbetriebe aktualisiert.

Ziel der Baumfällungen ist der Erhalt eines gesunden und verkehrssicheren Baumbestandes.

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