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Emmerich am Rhein

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Grabsteine, Grabmale, Genehmigungen

Ein Grabstein ist ein Gedenk- und Erinnerungsmal an der Grabstätte eines Toten. Er gibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit durch eine Inschrift an den Verstorbenen zu erinnern.

Grabmale sollen sich der Größe der Grabstelle anpassen und sich harmonisch in die Umgebung einfügen. Um dies sicher zu stellen dürfen Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung errichtet, verändert oder vor Ablauf der Nutzungszeit entfernt werden.

Die Zustimmung soll bereits vor der Anfertigung, Veränderung oder Entfernung der Grabmale oder sonstiger baulicher Anlagen eingeholt werden und ist gebührenpflichtig.

Auf den unterschiedlichen Grabstätten gibt es auch unterschiedliche Bestimmungen für die Größe und Beschaffenheit von Grabmalen. Genaueres regelt die Friedhofssatzung. Auch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung und die Friedhofsgärtner geben gerne Auskunft und beraten.

Zum Schutz Aller sind die Grabmale so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.


Ein Grabstein ist ein Gedenk- und Erinnerungsmal an der Grabstätte eines Toten. Er gibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit durch eine Inschrift an den Verstorbenen zu erinnern.

Grabmale sollen sich der Größe der Grabstelle anpassen und sich harmonisch in die Umgebung einfügen. Um dies sicher zu stellen dürfen Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung errichtet, verändert oder vor Ablauf der Nutzungszeit entfernt werden.

Die Zustimmung soll bereits vor der Anfertigung, Veränderung oder Entfernung der Grabmale oder sonstiger baulicher Anlagen eingeholt werden und ist gebührenpflichtig.

Auf den unterschiedlichen Grabstätten gibt es auch unterschiedliche Bestimmungen für die Größe und Beschaffenheit von Grabmalen. Genaueres regelt die Friedhofssatzung. Auch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung und die Friedhofsgärtner geben gerne Auskunft und beraten.

Zum Schutz Aller sind die Grabmale so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.

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