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Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

Blackweg 40
46446 Emmerich am Rhein
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Öffnungszeiten

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10:00 - 18:00 Uhr
(Letzte Annahme: 17:45 Uhr)
Sa: 9:00 - 14:00 Uhr 
(Letzte Annahme: 13:45 Uhr)

Tel. Erreichbarkeit der Verwaltung:

Mo - Fr: 8:30 - 12:00 Uhr 
Mo - Do: 14:00 - 16:00 Uhr

Sprechzeiten vor Ort:

Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. 

BestattungsCheckliste

Ein Trauerfall tritt ein, was ist zu tun?!

Die nachstehende Liste soll eine Hilfe sein, um im Todesfall an alle notwendigen Dinge zu denken.

Sofortige Maßnahmen

  • Ein Arzt (Notarzt) muss benachrichtigt werden, um die Totenbescheinigung
    auszustellen. Hierzu benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen. (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Benachrichtigung der nächsten Verwandten.
  • Wenn der Verstorbene einer Kirchengemeinde oder Glaubensgemeinschaft
    angehörte, Benachrichtigung der Kirchengemeinde bzw. Glaubensgemeinschaft. Die Seelsorger der Konfessionen und auch die Hospizhelfer /innen kommen, wenn ein Mensch im Sterben liegt, um mit dem
    Sterbenden und den Angehörigen zu beten, die Sterbesakramente zu spenden und um Sie in Ihrer Trauer zu begleiten.
  • Wahl des Bestatters und Beauftragung mit der Abholung des Verstorbenen (ggf. auch erst später)


Am nächsten Tag

  • Hat der Verstorbene einen letzten Willen hinsichtlich seiner Bestattung hinterlassen?
  • Meldung des Todesfalles beim zuständigen Standesamt und Beantragung der
    Sterbeurkunde. (gesetzlich vorgeschrieben) Hierfür benötigen Sie:
    • Totenschein und Sterbefallanzeige von Krankenanstalt oder Altenheim
    • Personalausweis / Auszug aus Familienbuch oder Stammbuch oder Heiratsurkunde / bei Ledigen die Geburtsurkunde / bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
    • Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war
    • ggf. Verfügung des Verstorbenen über Seebestattung bzw. Einäscherung
  • Meldung des Todesfalls beim Arbeitgeber, wenn vorhanden (evt. Mitteilung an Betriebsrentenkasse)
  • Freunde und Verwandte über den Todesfall informieren


Bestattungsvorbereitungen

  • Auswahl der Bestattungsart und Grabstätte auf dem Kommunalfriedhof (Frau v.Balluseck Tel.: 02822 / 68 96 06)
  • Festlegung des Bestattungstermins
  • Nutzung der Friedhofskapelle ja oder nein
  • ggf. Terminabsprache mit der Kirchengemeinde (Messe)
  • ggf. Reservierung einer Gaststätte und Absprache des Leistungsumfanges
  • Festlegung des Leistungsumfangs des Bestattungsunternehmens
  • Auswahl des Sarges bzw. der Urne
  • Kleidung für den Verstorbenen auswählen
  • Werden Sargträger benötigt? (evt. Nachbarn oder Kollegen)
  • Soll ein Kondolenzbuch ausgelegt werden?
  • Blumenschmuck für den Sarg
  • Wurfsträuße für die Beisetzung
  • Soll eine Trauerrede gehalten werden?
  • Welche Musik soll gespielt werden?
  • Gestaltung der Todesanzeige für die Zeitung bzw. Zeitungen
  • Druck von Todesanzeigen zum Verschicken
  • ggf. Druck von Totenbriefchen für die Kirche bzw. zum Kondolenzbuch
  • ggf. Druck von Kaffeekärtchen
  • Erstellen einer Liste der Personen die eine schriftliche Benachrichtigung und, oder eine Einladung in die Gaststätte erhalten sollen.
  • Verschicken der Todesanzeigen

Nach der Beerdigung

  • Abmeldung bei der Krankenkasse, Rentenkasse, ggf. Sozialamt,Versorgungsamt
  • Antrag auf Rentenfortzahlung (Kopie der Sterbeurkunde)
  • Witwen-, bzw. Witwerrente beantragen (Kopie der Sterbeurkunde)
  • Testament sofern vorhanden an das Amtsgericht übergeben
  • ggf. Erbschein beim Amtsgericht beantragen
  • Meldung beim Finanzamt
  • Danksagungsanzeige für die Zeitung und / oder zur schriftlichen Benachrichtigung



Ein Trauerfall tritt ein, was ist zu tun?!

Die nachstehende Liste soll eine Hilfe sein, um im Todesfall an alle notwendigen Dinge zu denken.

Sofortige Maßnahmen

  • Ein Arzt (Notarzt) muss benachrichtigt werden, um die Totenbescheinigung
    auszustellen. Hierzu benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen. (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Benachrichtigung der nächsten Verwandten.
  • Wenn der Verstorbene einer Kirchengemeinde oder Glaubensgemeinschaft
    angehörte, Benachrichtigung der Kirchengemeinde bzw. Glaubensgemeinschaft. Die Seelsorger der Konfessionen und auch die Hospizhelfer /innen kommen, wenn ein Mensch im Sterben liegt, um mit dem
    Sterbenden und den Angehörigen zu beten, die Sterbesakramente zu spenden und um Sie in Ihrer Trauer zu begleiten.
  • Wahl des Bestatters und Beauftragung mit der Abholung des Verstorbenen (ggf. auch erst später)


Am nächsten Tag

  • Hat der Verstorbene einen letzten Willen hinsichtlich seiner Bestattung hinterlassen?
  • Meldung des Todesfalles beim zuständigen Standesamt und Beantragung der
    Sterbeurkunde. (gesetzlich vorgeschrieben) Hierfür benötigen Sie:
    • Totenschein und Sterbefallanzeige von Krankenanstalt oder Altenheim
    • Personalausweis / Auszug aus Familienbuch oder Stammbuch oder Heiratsurkunde / bei Ledigen die Geburtsurkunde / bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
    • Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war
    • ggf. Verfügung des Verstorbenen über Seebestattung bzw. Einäscherung
  • Meldung des Todesfalls beim Arbeitgeber, wenn vorhanden (evt. Mitteilung an Betriebsrentenkasse)
  • Freunde und Verwandte über den Todesfall informieren


Bestattungsvorbereitungen

  • Auswahl der Bestattungsart und Grabstätte auf dem Kommunalfriedhof (Frau Schertzinger Tel.: 02822 / 92 56 54)
  • Festlegung des Bestattungstermins
  • Nutzung der Friedhofskapelle ja oder nein
  • ggf. Terminabsprache mit der Kirchengemeinde (Messe)
  • ggf. Reservierung einer Gaststätte und Absprache des Leistungsumfanges
  • Festlegung des Leistungsumfangs des Bestattungsunternehmens
  • Auswahl des Sarges bzw. der Urne
  • Kleidung für den Verstorbenen auswählen
  • Werden Sargträger benötigt? (evt. Nachbarn oder Kollegen)
  • Soll ein Kondolenzbuch ausgelegt werden?
  • Blumenschmuck für den Sarg
  • Wurfsträuße für die Beisetzung
  • Soll eine Trauerrede gehalten werden?
  • Welche Musik soll gespielt werden?
  • Gestaltung der Todesanzeige für die Zeitung bzw. Zeitungen
  • Druck von Todesanzeigen zum Verschicken
  • ggf. Druck von Totenbriefchen für die Kirche bzw. zum Kondolenzbuch
  • ggf. Druck von Kaffeekärtchen
  • Erstellen einer Liste der Personen die eine schriftliche Benachrichtigung und, oder eine Einladung in die Gaststätte erhalten sollen.
  • Verschicken der Todesanzeigen

Nach der Beerdigung

  • Abmeldung bei der Krankenkasse, Rentenkasse, ggf. Sozialamt,Versorgungsamt
  • Antrag auf Rentenfortzahlung (Kopie der Sterbeurkunde)
  • Witwen-, bzw. Witwerrente beantragen (Kopie der Sterbeurkunde)
  • Testament sofern vorhanden an das Amtsgericht übergeben
  • ggf. Erbschein beim Amtsgericht beantragen
  • Meldung beim Finanzamt
  • Danksagungsanzeige für die Zeitung und / oder zur schriftlichen Benachrichtigung


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