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BestattungsCheckliste
Ein Trauerfall tritt ein, was ist zu tun?!
Die nachstehende Liste soll eine Hilfe sein, um im Todesfall an alle
notwendigen Dinge zu denken.
Sofortige Maßnahmen
- Ein Arzt (Notarzt) muss benachrichtigt werden, um die Totenbescheinigung
auszustellen. Hierzu benötigt der Arzt den Personalausweis des
Verstorbenen. (gesetzlich vorgeschrieben)
- Benachrichtigung der nächsten Verwandten.
- Wenn der Verstorbene einer Kirchengemeinde oder Glaubensgemeinschaft
angehörte, Benachrichtigung der Kirchengemeinde bzw. Glaubensgemeinschaft. Die Seelsorger der Konfessionen und auch die Hospizhelfer
/innen kommen, wenn ein Mensch im Sterben liegt, um mit dem
Sterbenden und den Angehörigen zu beten, die Sterbesakramente zu
spenden und um Sie in Ihrer Trauer zu begleiten.
- Wahl des Bestatters und Beauftragung mit der Abholung des Verstorbenen
(ggf. auch erst später)
Am nächsten Tag
- Hat der Verstorbene einen letzten Willen hinsichtlich seiner Bestattung
hinterlassen?
- Meldung des Todesfalles beim zuständigen Standesamt und Beantragung
der
Sterbeurkunde. (gesetzlich vorgeschrieben) Hierfür benötigen
Sie:
- Totenschein und Sterbefallanzeige von Krankenanstalt oder Altenheim
- Personalausweis / Auszug aus Familienbuch oder Stammbuch oder
Heiratsurkunde / bei Ledigen die Geburtsurkunde / bei Geschiedenen
das Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war
- ggf. Verfügung des Verstorbenen über Seebestattung bzw. Einäscherung
- Meldung des Todesfalls beim Arbeitgeber, wenn vorhanden (evt. Mitteilung
an Betriebsrentenkasse)
- Freunde und Verwandte über den Todesfall informieren
Bestattungsvorbereitungen
- Auswahl der Bestattungsart und Grabstätte auf dem Kommunalfriedhof
(Frau v.Balluseck Tel.: 02822 / 68 96 06)
- Festlegung des Bestattungstermins
- Nutzung der Friedhofskapelle ja oder nein
- ggf. Terminabsprache mit der Kirchengemeinde (Messe)
- ggf. Reservierung einer Gaststätte und Absprache des Leistungsumfanges
- Festlegung des Leistungsumfangs des Bestattungsunternehmens
- Auswahl des Sarges bzw. der Urne
- Kleidung für den Verstorbenen auswählen
- Werden Sargträger benötigt? (evt. Nachbarn oder Kollegen)
- Soll ein Kondolenzbuch ausgelegt werden?
- Blumenschmuck für den Sarg
- Wurfsträuße für die Beisetzung
- Soll eine Trauerrede gehalten werden?
- Welche Musik soll gespielt werden?
- Gestaltung der Todesanzeige für die Zeitung bzw. Zeitungen
- Druck von Todesanzeigen zum Verschicken
- ggf. Druck von Totenbriefchen für die Kirche bzw. zum Kondolenzbuch
- ggf. Druck von Kaffeekärtchen
- Erstellen einer Liste der Personen die eine schriftliche Benachrichtigung
und, oder eine Einladung in die Gaststätte erhalten sollen.
- Verschicken der Todesanzeigen
Nach der Beerdigung
- Abmeldung bei der Krankenkasse, Rentenkasse, ggf. Sozialamt,Versorgungsamt
- Antrag auf Rentenfortzahlung (Kopie der Sterbeurkunde)
- Witwen-, bzw. Witwerrente beantragen (Kopie der Sterbeurkunde)
- Testament sofern vorhanden an das Amtsgericht übergeben
- ggf. Erbschein beim Amtsgericht beantragen
- Meldung beim Finanzamt
- Danksagungsanzeige für die Zeitung und / oder zur schriftlichen Benachrichtigung
Ein Trauerfall tritt ein, was ist zu tun?!
Die nachstehende Liste soll eine Hilfe sein, um im Todesfall an alle notwendigen Dinge zu denken.
Sofortige Maßnahmen
- Ein Arzt (Notarzt) muss benachrichtigt werden, um die Totenbescheinigung
auszustellen. Hierzu benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen. (gesetzlich vorgeschrieben)
- Benachrichtigung der nächsten Verwandten.
- Wenn der Verstorbene einer Kirchengemeinde oder Glaubensgemeinschaft
angehörte, Benachrichtigung der Kirchengemeinde bzw. Glaubensgemeinschaft. Die Seelsorger der Konfessionen und auch die Hospizhelfer /innen kommen, wenn ein Mensch im Sterben liegt, um mit dem
Sterbenden und den Angehörigen zu beten, die Sterbesakramente zu spenden und um Sie in Ihrer Trauer zu begleiten.
- Wahl des Bestatters und Beauftragung mit der Abholung des Verstorbenen (ggf. auch erst später)
Am nächsten Tag
- Hat der Verstorbene einen letzten Willen hinsichtlich seiner Bestattung hinterlassen?
- Meldung des Todesfalles beim zuständigen Standesamt und Beantragung der
Sterbeurkunde. (gesetzlich vorgeschrieben) Hierfür benötigen Sie:
- Totenschein und Sterbefallanzeige von Krankenanstalt oder Altenheim
- Personalausweis / Auszug aus Familienbuch oder Stammbuch oder Heiratsurkunde / bei Ledigen die Geburtsurkunde / bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war
- ggf. Verfügung des Verstorbenen über Seebestattung bzw. Einäscherung
- Meldung des Todesfalls beim Arbeitgeber, wenn vorhanden (evt. Mitteilung an Betriebsrentenkasse)
- Freunde und Verwandte über den Todesfall informieren
Bestattungsvorbereitungen
- Auswahl der Bestattungsart und Grabstätte auf dem Kommunalfriedhof (Frau Schertzinger Tel.: 02822 / 92 56 54)
- Festlegung des Bestattungstermins
- Nutzung der Friedhofskapelle ja oder nein
- ggf. Terminabsprache mit der Kirchengemeinde (Messe)
- ggf. Reservierung einer Gaststätte und Absprache des Leistungsumfanges
- Festlegung des Leistungsumfangs des Bestattungsunternehmens
- Auswahl des Sarges bzw. der Urne
- Kleidung für den Verstorbenen auswählen
- Werden Sargträger benötigt? (evt. Nachbarn oder Kollegen)
- Soll ein Kondolenzbuch ausgelegt werden?
- Blumenschmuck für den Sarg
- Wurfsträuße für die Beisetzung
- Soll eine Trauerrede gehalten werden?
- Welche Musik soll gespielt werden?
- Gestaltung der Todesanzeige für die Zeitung bzw. Zeitungen
- Druck von Todesanzeigen zum Verschicken
- ggf. Druck von Totenbriefchen für die Kirche bzw. zum Kondolenzbuch
- ggf. Druck von Kaffeekärtchen
- Erstellen einer Liste der Personen die eine schriftliche Benachrichtigung und, oder eine Einladung in die Gaststätte erhalten sollen.
- Verschicken der Todesanzeigen
Nach der Beerdigung
- Abmeldung bei der Krankenkasse, Rentenkasse, ggf. Sozialamt,Versorgungsamt
- Antrag auf Rentenfortzahlung (Kopie der Sterbeurkunde)
- Witwen-, bzw. Witwerrente beantragen (Kopie der Sterbeurkunde)
- Testament sofern vorhanden an das Amtsgericht übergeben
- ggf. Erbschein beim Amtsgericht beantragen
- Meldung beim Finanzamt
- Danksagungsanzeige für die Zeitung und / oder zur schriftlichen Benachrichtigung
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