So erreichen Sie uns

Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

Blackweg 40

46446 Emmerich am Rhein
Tel 0 28 22 / 92 56-0
Fax 0 28 22 / 92 56-49
senden Sie uns eine E-Mail

Öffnungszeiten

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr

Sa: 9.00 - 14.00 Uhr

Sprechzeiten der Verwaltung:

Mo - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr

Do: 14.00 - 18.00 Uhr

:

BestattungsCheckliste

Ein Trauerfall tritt ein, was ist zu tun?!

Die nachstehende Liste soll eine Hilfe sein, um im Todesfall an alle notwendigen Dinge zu denken.

Sofortige Maßnahmen

  • Ein Arzt (Notarzt) muss benachrichtigt werden, um die Totenbescheinigung
    auszustellen. Hierzu benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen. (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Benachrichtigung der nächsten Verwandten.
  • Wenn der Verstorbene einer Kirchengemeinde oder Glaubensgemeinschaft
    angehörte, Benachrichtigung der Kirchengemeinde bzw. Glaubensgemeinschaft. Die Seelsorger der Konfessionen und auch die Hospizhelfer /innen kommen, wenn ein Mensch im Sterben liegt, um mit dem
    Sterbenden und den Angehörigen zu beten, die Sterbesakramente zu spenden und um Sie in Ihrer Trauer zu begleiten.
  • Wahl des Bestatters und Beauftragung mit der Abholung des Verstorbenen (ggf. auch erst später)


Am nächsten Tag

  • Hat der Verstorbene einen letzten Willen hinsichtlich seiner Bestattung hinterlassen?
  • Meldung des Todesfalles beim zuständigen Standesamt und Beantragung der
    Sterbeurkunde. (gesetzlich vorgeschrieben) Hierfür benötigen Sie:
    • Totenschein und Sterbefallanzeige von Krankenanstalt oder Altenheim
    • Personalausweis / Auszug aus Familienbuch oder Stammbuch oder Heiratsurkunde / bei Ledigen die Geburtsurkunde / bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
    • Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war
    • ggf. Verfügung des Verstorbenen über Seebestattung bzw. Einäscherung
  • Meldung des Todesfalls beim Arbeitgeber, wenn vorhanden (evt. Mitteilung an Betriebsrentenkasse)
  • Freunde und Verwandte über den Todesfall informieren


Bestattungsvorbereitungen

  • Auswahl der Bestattungsart und Grabstätte auf dem Kommunalfriedhof (Frau v.Balluseck Tel.: 02822 / 68 96 06)
  • Festlegung des Bestattungstermins
  • Nutzung der Friedhofskapelle ja oder nein
  • ggf. Terminabsprache mit der Kirchengemeinde (Messe)
  • ggf. Reservierung einer Gaststätte und Absprache des Leistungsumfanges
  • Festlegung des Leistungsumfangs des Bestattungsunternehmens
  • Auswahl des Sarges bzw. der Urne
  • Kleidung für den Verstorbenen auswählen
  • Werden Sargträger benötigt? (evt. Nachbarn oder Kollegen)
  • Soll ein Kondolenzbuch ausgelegt werden?
  • Blumenschmuck für den Sarg
  • Wurfsträuße für die Beisetzung
  • Soll eine Trauerrede gehalten werden?
  • Welche Musik soll gespielt werden?
  • Gestaltung der Todesanzeige für die Zeitung bzw. Zeitungen
  • Druck von Todesanzeigen zum Verschicken
  • ggf. Druck von Totenbriefchen für die Kirche bzw. zum Kondolenzbuch
  • ggf. Druck von Kaffeekärtchen
  • Erstellen einer Liste der Personen die eine schriftliche Benachrichtigung und, oder eine Einladung in die Gaststätte erhalten sollen.
  • Verschicken der Todesanzeigen

Nach der Beerdigung

  • Abmeldung bei der Krankenkasse, Rentenkasse, ggf. Sozialamt,Versorgungsamt
  • Antrag auf Rentenfortzahlung (Kopie der Sterbeurkunde)
  • Witwen-, bzw. Witwerrente beantragen (Kopie der Sterbeurkunde)
  • Testament sofern vorhanden an das Amtsgericht übergeben
  • ggf. Erbschein beim Amtsgericht beantragen
  • Meldung beim Finanzamt
  • Danksagungsanzeige für die Zeitung und / oder zur schriftlichen Benachrichtigung



Ein Trauerfall tritt ein, was ist zu tun?!

Die nachstehende Liste soll eine Hilfe sein, um im Todesfall an alle notwendigen Dinge zu denken.

Sofortige Maßnahmen

  • Ein Arzt (Notarzt) muss benachrichtigt werden, um die Totenbescheinigung
    auszustellen. Hierzu benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen. (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Benachrichtigung der nächsten Verwandten.
  • Wenn der Verstorbene einer Kirchengemeinde oder Glaubensgemeinschaft
    angehörte, Benachrichtigung der Kirchengemeinde bzw. Glaubensgemeinschaft. Die Seelsorger der Konfessionen und auch die Hospizhelfer /innen kommen, wenn ein Mensch im Sterben liegt, um mit dem
    Sterbenden und den Angehörigen zu beten, die Sterbesakramente zu spenden und um Sie in Ihrer Trauer zu begleiten.
  • Wahl des Bestatters und Beauftragung mit der Abholung des Verstorbenen (ggf. auch erst später)


Am nächsten Tag

  • Hat der Verstorbene einen letzten Willen hinsichtlich seiner Bestattung hinterlassen?
  • Meldung des Todesfalles beim zuständigen Standesamt und Beantragung der
    Sterbeurkunde. (gesetzlich vorgeschrieben) Hierfür benötigen Sie:
    • Totenschein und Sterbefallanzeige von Krankenanstalt oder Altenheim
    • Personalausweis / Auszug aus Familienbuch oder Stammbuch oder Heiratsurkunde / bei Ledigen die Geburtsurkunde / bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
    • Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war
    • ggf. Verfügung des Verstorbenen über Seebestattung bzw. Einäscherung
  • Meldung des Todesfalls beim Arbeitgeber, wenn vorhanden (evt. Mitteilung an Betriebsrentenkasse)
  • Freunde und Verwandte über den Todesfall informieren


Bestattungsvorbereitungen

  • Auswahl der Bestattungsart und Grabstätte auf dem Kommunalfriedhof (Frau Schertzinger Tel.: 02822 / 92 56 54)
  • Festlegung des Bestattungstermins
  • Nutzung der Friedhofskapelle ja oder nein
  • ggf. Terminabsprache mit der Kirchengemeinde (Messe)
  • ggf. Reservierung einer Gaststätte und Absprache des Leistungsumfanges
  • Festlegung des Leistungsumfangs des Bestattungsunternehmens
  • Auswahl des Sarges bzw. der Urne
  • Kleidung für den Verstorbenen auswählen
  • Werden Sargträger benötigt? (evt. Nachbarn oder Kollegen)
  • Soll ein Kondolenzbuch ausgelegt werden?
  • Blumenschmuck für den Sarg
  • Wurfsträuße für die Beisetzung
  • Soll eine Trauerrede gehalten werden?
  • Welche Musik soll gespielt werden?
  • Gestaltung der Todesanzeige für die Zeitung bzw. Zeitungen
  • Druck von Todesanzeigen zum Verschicken
  • ggf. Druck von Totenbriefchen für die Kirche bzw. zum Kondolenzbuch
  • ggf. Druck von Kaffeekärtchen
  • Erstellen einer Liste der Personen die eine schriftliche Benachrichtigung und, oder eine Einladung in die Gaststätte erhalten sollen.
  • Verschicken der Todesanzeigen

Nach der Beerdigung

  • Abmeldung bei der Krankenkasse, Rentenkasse, ggf. Sozialamt,Versorgungsamt
  • Antrag auf Rentenfortzahlung (Kopie der Sterbeurkunde)
  • Witwen-, bzw. Witwerrente beantragen (Kopie der Sterbeurkunde)
  • Testament sofern vorhanden an das Amtsgericht übergeben
  • ggf. Erbschein beim Amtsgericht beantragen
  • Meldung beim Finanzamt
  • Danksagungsanzeige für die Zeitung und / oder zur schriftlichen Benachrichtigung


powered by webEdition CMS