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Emmerich am Rhein

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Elektro- und Elektronikschrott

Am 24. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten.

Damit soll der stetig wachsenden Menge an ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten Einhalt geboten werden. Schätzungsweise 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte fallen jährlich in Deutschland an - die meisten davon landen auf dem Müll - und damit auch viele Schadstoffe, aber auch viele wertvolle Rohstoffe.

Mit dem neuen Gesetz werden nun die Hersteller in die Produktverantwortung genommen und verpflichtet, eingesammelte Altgeräte vom Verbraucher kostenlos zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Der Handel unterliegt keiner Rücknahmepflicht, kann jedoch auf freiwilliger Basis Altgeräte vom Verbraucher zurücknehmen.

Auch für den privaten Verbraucher bringt das neue Gesetz einige Veränderungen im Umgang mit ausgedienten Elektrogeräten mit sich.

Für den Verbraucher bedeutet dies seit dem 24. März 2006:

  • Altgeräte dürfen nicht mehr in die Restmülltonne geworfen werden.
  • Altgeräte können kostenlos entweder bei der Sperrgutannahmestelle oder bei den Sammelstellen der Kreis-Kleve-Abfallwirtschaft GmbH an der Umladeanlage Bedburg-Hau Moyland bzw. an der Deponie Geldern-Pont abgegeben werden.

Zu diesen Altgeräten gehören u.a.:

  • Haushaltskleingeräte (Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen, Rasierapparate etc.)
  • Informationstechnik (Computer, Monitore, Drucker, Kopiergeräte, Telefone etc.)
  • Unterhaltungselektronik (Radios, Fernseher, Videokameras, Hi-Fi-Anlagen usw.)
  • Elektrische Werkzeuge (Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Rasenmäher usw.)
  • Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte (Elektr. Eisenbahn, Spielkonsolen, Fahrradcomputer etc.)
  • Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Herde, Trockner, Kühlschränke, Mikrowellen etc.)

WICHTIG:

Sperrige Haushaltsgeräte sowie Kühlgeräte werden weiterhin wie bisher
auch über die Sperrmüll-Abholung entsorgt!

Auch für Handel und Gewerbe gelten o.g. Rückgabemöglichkeiten, allerdings in eingeschränktem Maße.

Nähere Informationen erteilt die Abfallberatung der KKA GmbH unter 02825/9034-20. www.kkagmbh.de


Am 24. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten.

Damit soll der stetig wachsenden Menge an ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten Einhalt geboten werden. Schätzungsweise 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte fallen jährlich in Deutschland an - die meisten davon landen auf dem Müll - und damit auch viele Schadstoffe, aber auch viele wertvolle Rohstoffe.

Mit dem neuen Gesetz werden nun die Hersteller in die Produktverantwortung genommen und verpflichtet, eingesammelte Altgeräte vom Verbraucher kostenlos zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Der Handel unterliegt keiner Rücknahmepflicht, kann jedoch auf freiwilliger Basis Altgeräte vom Verbraucher zurücknehmen.

Auch für den privaten Verbraucher bringt das neue Gesetz einige Veränderungen im Umgang mit ausgedienten Elektrogeräten mit sich.

Für den Verbraucher bedeutet dies seit dem 24. März 2006:

  • Altgeräte dürfen nicht mehr in die Restmülltonne geworfen werden.
  • Altgeräte können kostenlos entweder bei der Sperrgutannahmestelle oder bei den Sammelstellen der Kreis-Kleve-Abfallwirtschaft GmbH an der Umladeanlage Bedburg-Hau Moyland bzw. an der Deponie Geldern-Pont abgegeben werden.

Zu diesen Altgeräten gehören u.a.:

  • Haushaltskleingeräte (Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen, Rasierapparate etc.)
  • Informationstechnik (Computer, Monitore, Drucker, Kopiergeräte, Telefone etc.)
  • Unterhaltungselektronik (Radios, Fernseher, Videokameras, Hi-Fi-Anlagen usw.)
  • Elektrische Werkzeuge (Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Rasenmäher usw.)
  • Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte (Elektr. Eisenbahn, Spielkonsolen, Fahrradcomputer etc.)
  • Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Herde, Trockner, Kühlschränke, Mikrowellen etc.)

WICHTIG:

Sperrige Haushaltsgeräte sowie Kühlgeräte werden weiterhin wie bisher
auch über die Sperrmüll-Abholung entsorgt!

Auch für Handel und Gewerbe gelten o.g. Rückgabemöglichkeiten, allerdings in eingeschränktem Maße.

Nähere Informationen erteilt die Abfallberatung der KKA GmbH unter 02825/9034-20. www.kkagmbh.de


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